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VGH Bayern, 08.02.2007 - 23 B 06.30866 |
Wird zitiert von ... (7)
- VG Augsburg, 16.05.2007 - Au 5 K 07.30066
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Ermessen, Altfälle, Übergangsregelung, …
Von einem Widerruf ist gemäß § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG abzusehen, wenn sich der Ausländer zwingende, auf früheren Verfolgungen beruhende Gründe berufen kann, um die Rückkehr in den Staat abzulehnen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, oder in dem er als Staatenloser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (vgl. BayVGH vom 8.2.2007 Az. 23 B 06.30866).Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu im Urteil vom 8. Februar 2007 (Az. 23 B 06.30866) Folgendes ausgeführt: ,,Auch für die Gruppenverfolgung gilt, dass sie mit Rücksicht auf den allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität des Asyl- und Flüchtlingsrechts den Betroffenen einen Schutzanspruch im Ausland nur vermittelt, wenn sie im Herkunftsland landesweit droht, d.h. wenn auch keine innerstaatliche/inländische Fluchtalternative besteht, die im Falle einer drohenden Rückkehrverfolgung vom Zufluchtsland aus erreichbar sein muss (…BVerwG vom 187.2006 a.a.O.).
- VG Augsburg, 18.06.2013 - Au 5 K 11.30477
Irak; chaldäische Christen; Rücküberstellung nach Schweden
Chaldäisch-katholische Christen sind im Irak nicht nur von den allgemeinen Verhältnissen, sondern wegen ihrer Religionszugehörigkeit von den Nachstellungen nichtstaatlicher muslimischer Aktionäre in schwerem Maße betroffen (vgl. BayVGH, U.v., Az: 23 B 06.30866, S. 17 der Entscheidungsgründe).Eine Rückkehr in den kurdisch verwalteten Nordirak wäre allenfalls dann möglich, wenn sie von dort stammten bzw. ihre Großfamilie dort ansässig wäre (vgl. BayVGH U.v. 8.2.2007, Az: 23 B 06.30866, S. 17/18 der Entscheidungsgründe).
- VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30203
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u. a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.
- VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 06.30698
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u.a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 4 K 07.30205
Irak, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche …
23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Ansbach, 23.03.2007 - AN 4 K 07.30199
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung, …
Unter Zugrundelegung dieser und anderer einschlägiger Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007, Az. 23 B 06.31053 u. a., 23 B 06.30866, 23 B 06.30883 und 23 B 06.30884 entschieden, dass nach den zwischenzeitlich im Irak stattgefundenen politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise nunmehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen. - VG Augsburg, 21.01.2008 - Au 5 K 07.30256
Irak; Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens; Anspruch auf …
Unter Zugrundelegung der o.a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zu den Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen jeweils vom 8. Februar 2007 (z.B. Az. 23 B 06.30883; 23 B 06.30866; 23 B 06.30884) entschieden, dass nach den zwischenzeitlich in Irak stattgefunden politischen Veränderungen irakische Staatsangehörige zwar wegen ihrer Asylanträge und ihrer illegalen Ausreise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine politischen Verfolgungsmaßnahmen mehr befürchten müssen.